Warum eine Genossenschaft?
Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele!
Das ist das Motto einer Genossenschaft. Konkret heißt das: Menschen mit ähnlichen Interessen und viel Eigeninitiative schaffen einen gemeinschaftlich finanzierter Geschäftsbetrieb.

Eine Genossenschaft ist eine demokratische Rechtsform, in der jedes Mitglied, unabhängig von seiner finanziellen Beteiligung, eine Stimme in der Generalversammlung hat. Die Generalversammlung findet mindestens einmal jährlich statt und ist das höchste Entscheidungsorgan der Genossenschaft. Sie bestimmt über die Verwendung des Jahresüberschusses, bzw. die Deckung des Jahresfehlbetrages und wählt (typischerweise alle 3 Jahre) den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt und überwacht den Vorstand. Der Vorstand wiederum führt die operativen Geschäfte und vertritt die Genossenschaft nach außen.
Das macht eine Genossenschaft aus:
Selbsthilfe / Selbstversorgung: Selbst Dinge in die Hand nehmen & hemmende Strukturen beseitigen
Selbstverwaltung / -organisation: Selbst Organisationsstrukturen und Geschäftsbetriebdetails festlegen
Selbstverantwortung: Selbst Verantwortung und Haftung übernehmen
Förderprinzip: Gewinn-Erwirtschaftung UND das Verfolgen von z.B. sozialen, ökologischen, kulturellen Mitglieder-Zielen
Identitätsprinzip: Eigentümer und Geschäftspartner zugleich, z.B.
- Eigentümer und Mieter einer Wohnungsbaugenossenschaft
- Stromerzeuger und -verbraucher einer BEG
Demokratie: Gleiche Stimmrecht für alle, unabhängig von Genossenschaftsanteilen
Solidarität: Verbunden durch gemeinsame Werte: Der „Genossenschaftsgeist“ macht nach außen hin glaubwürdig